1. Allgemeines
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte von Trax microsystems, Andrew Domarkas, Am Salzmannsgraben 2a, 78333 Stockach (im Folgenden Trax genannt)  mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Andere Bedingungen als diese, z.B. Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nicht, auch wenn Sie nicht ausdrücklich von uns zurückgewiesen werden. Mit Annahme der Ware verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung seiner eigenen Einkaufsbedingungen. Mündliche  Abreden oder Zusicherungen sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung unwirksam.

2. Angebote, Bestellung und Lieferung
2a.
Unsere Angebote sind freibleibend.
2b.
Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen angegeben. Diese sind Schätzungen und nicht garantiert, wir werden uns jedoch um ihre Einhaltung bemühen. Bei Ereignissen höherer Gewalt wie Betriebsstörungen, Streik, Personalmangel, Energie- oder Rohstoff-mangel oder bei uns nicht zu vertretenden Ereignissen verschiebt sich das Lieferdatum um die Dauer der Störungsauswirkungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Schadenersatz-ansprüche oder sonstige Ansprüche wegen Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung gegen uns geltend zu machen, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit.
2c. Falls uns eine Vertragserfüllung aus den in 2.b. aufgeführten Gründen teilweise oder ganz unmöglich wird, so werden wir von der Lieferpflicht frei.
2d. Sollte sich der Liefertermin verzögern oder dieser gefährdet sein, werden wir, sobald uns dies bekannt ist, dem Käufer dies zeitnah nach Bekanntwerden mitteilen.
2e. Wir sind zu Teillieferungen sowie der Berechnung von Teilleistungen berechtigt.
2f. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug bei einer früheren Lieferung, so sind wir berechtigt, aktuelle Lieferungen zurück zu halten ohne der Verpflichtung zum Ersatz eines möglicherweise entstehenden Schadens.
2g. Mit Ihrer Bestellung bieten Sie uns gegenüber den Kauf der in der Bestellung aufgeführten Produkte und/oder Dienstleistungen an, die Sie basierend auf unseren Geschäftsbedingungen  ausgewählt haben. Diese Bestellung erfordert zum Zustandekommen eines Vertrages die Annahme durch Mutlimedia Everywhere. Erst wenn Trax die Verfügbarkeit der betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen geprüft hat, kann eine die Bestellung angenommen werden. Sofern Trax per Annahme die Bestellung nicht bestätigt hat, sind wir nicht verpflichtet, Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
2h. Angaben, die in unseren Prospekten, sonstigen schriftlichen Werbematerialien und auf den Trax Websites enthalten sind, stellen kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Einladung an Sie zur Bestellung dar. Dasselbe gilt für solche Angaben durch unsere Mitarbeiter.

3. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den in der jeweiligen Bestellung aufgeführten Preisen (Nettopreise zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe). Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, ohne Installation, ohne Schulung und ohne sonstige Nebenleistungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Zusatzleistungen werden jeweils gemäß Vereinbarung bzw. Preisliste abgerechnet.

4. Zahlungsbedingungen
4a. Zahlungen gelten gemäß der jeweiligen Vereinbarung per Bestellung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug.
4b. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
4c. Für den Fall des Zahlungsverzugs durch den Käufer sind wir berechtigt, die gesamte Forderung als sofort fällig zu stellen.
4d. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet.

5. Versand
Der Versand erfolgt durch einen Spediteur unserer Wahl, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Der Käufer hat sowohl eventuell festgestellte als auch offensichtliche Transportschäden beim Spediteur unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

6.Eigentumsvorbehalt
6a. Trax behält sich bis zur vollständigen Zahlung aller in der Rechnung angegebenen Produkte das uneingeschränkte Eigentumsrecht an den Produkten vor. Für den Fall, dass Zahlungen nicht bei Fälligkeit geleistet werden, behält sich Trax vor, dem Kunden den Weiterverkauf oder Handel mit den Produkten zu verbieten.
6b. Bei Übersicherung unserer Forderungen mit mehr als 20% werden wir auf Anforderung des Käufers die übersteigenden Sicherheiten freigeben.
6c. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, entweder unter Eigentumsvorbehalt oder gegen sofortige Zahlung. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung, sind ihm nicht gestattet.
6d. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungsrechte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wird. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Ware.
6e. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinen Abnehmern oder einem Dritten Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen könnten. Dies gilt insbesondere für die Vereinbarung eines Abtretungsverbots.
6f.Gerät der Käufer uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Käufers zu betreten.
6g. Unabhängig von der Zahlung verbleibt das Eigentumsrecht an der Software, die in den Produkten integriert ist, einen Teil derselben bildet, in Verbindung mit Ihr steht oder mitgeliefert wird, bei Trax oder dem betreffenden Lizenzgeber.

7. Mängelhaftung und Schadenersatz
7a. Unsere Lieferungen sind unmittelbar nach Empfang auf deren Ordnungsmäßigkeit im Hinblick auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von einer Woche beanstandet werden. Andernfalls gilt die Ware als vertragsgerecht geliefert.
7b. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Produkts nicht umgehend nachkommt.
7c. Die beanstandete Ware muss in fachgerechter Verpackung an uns gesendet werden.
7d. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl die Nachbesserung fehlerhafter Ware oder eine Ersatzlieferung. Sollte die Instandsetzung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so kann der Käufer eine dem Mangel angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Haftung ­insbesondere für Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind­ ist ausgeschlossen.
7e. Durch die Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.
7f. Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Käufers untersucht und zeigt sich hierbei ein von uns zu vertretender Mangel der Ware oder Leistung nicht, hat der Käufer die uns hierdurch sowie durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs- und Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
7g. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7h. Ein Mangel besteht nicht, wenn die Umgebung des Käufers, in der die bei Trax bezogenen Geräte eingesetzt werden, deren Betrieb einschränkt.

8. Supportarbeiten, Reparaturen, Instandsetzungen
8a. Falls kein Mängelbericht vorliegt, erfolgt eine Reparatur oder Instandsetzung ohne Gewähr.
8b. Sollte die Reparatur oder Instandsetzung mangelhaft erfolgt sein, so sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach Zugang der Ware zu beanstanden
8c. Erwirbt der Käufer ein Produkt mit Fernwartungszugang, so muss dieser Zugang durch den Käufer für erforderliche Supportarbeiten Trax zur Verfügung gestellt werden, um für alle Parteien unnötige Kosten für Versand und Handling zu vermeiden. Andernfalls hat der Käufer in jedem Fall die Versandkosten (Hin- und Rücksendung) und Handlingskosten von Trax zu tragen.
8d. Für den Fall der Zusendung von Geräten zur Reparatur hat der Käufer vorher eine RMA-Nummer bei Trax anzufordern. Die Ware ist durch den Käufer frei zuzusenden. Für den Fall, dass Trax die Versandkosten zu tragen hat, werden diese von uns im Anschluss erstattet bzw. verrechnet.

9. Änderungen von Produktinformationen und Produktverfügbarkeit
Trax ist berechtigt, Produkte ebenso wie Dienstleistungen jederzeit zu aktualisieren, zu überarbeiten oder einzustellen. Trax kann die Preise der Produkte oder Dienstleistungen, die auf den Trax Websites aufgeführt sind, jederzeit abändern. Irrtümer bei Preisen und technischen Informationen sind vorbehalten.

10.Software Lizenzen
Die gesamte Software, einschließlich der bereits in den Hardwareprodukten vorinstallierten Software, wird nicht verkauft, sondern im Rahmen einer Lizenzvereinbarung zur Nutzung überlassen. Die Lizenzvergabe erfolgt entweder durch Trax oder den betreffenden Eigentümer der Software entsprechend der Lizenzvereinbarung über die Nutzung der Software durch den Endkunden oder  sonstigen Bedingungen, die an die Software und/oder das Produkt bzw. die Dienstleistung geknüpft sind. Die Software darf weder zerlegt, dekompiliert, rückentwickelt, mit anderer Software gemischt oder verbunden, kopiert, umcodiert, angepasst, abgewandelt oder verändert werden (außer dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet), noch darf sie in irgendeiner Form vertrieben werden. Sollten keine ausdrücklichen Software-Lizenzbedingungen mitgeliefert werden, wird die Softwarelizenz auf nicht-exklusiver und nicht-übertragbarer Basis an einen einzigen Nutzer erteilt und darf nur in Verbindung mit dem Begleitprodukt verwendet werden.

11. Weiterverkauf
Der Käufer ist verpflichtet, sich beim Vertrieb unserer Produkte aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der gültigen Gesetze als unlauter angesehen werden können.

12. Ausfuhrkontrolle
Produkte, für die Ihnen gemäß diesen Geschäftsbedingungen eine Lizenz erteilt wird oder die gemäß diesen Geschäftsbedingungen an Sie verkauft werden, unterliegen möglicherweise den Ausfuhrkontrollgesetzen und –verordnungen der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten, u.a. insbesondere der Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes. Dies erkennen Sie an. Sie bestätigen, dass Sie in diesem Fall davon absehen, die Produkte unter Verletzung solcher Gesetze auszuführen bzw. wiederauszuführen.

13. Änderungen Geschäftsbedingungen und Internet-Seiten
Trax ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Trax kann Änderungen seiner Internet-Seiten, der Geschäftsbedingungen oder sonstiger Informationen durch die Anzeige entsprechender Mitteilungen angeben oder auch einfach im Text der jeweiligen Trax Internet-Seite vornehmen. Verträge, die auf der Grundlage vorheriger Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden, bleiben jedoch unberührt. Vertragsinhalt werden die zum Zeitpunkt der Absendung der Bestellung geltenden Geschäftsbedingungen. Obwohl Trax auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen (z.B. auf Websites, Prospekten) achtet, könnten sie Fehler, Ungenauigkeiten oder falsche Preise enthalten. Für hieraus entstehende Schäden übernimmt Trax keine Haftung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für fehlerhafte Angaben über die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen, die für die Kaufentscheidung maßgeblich waren. Trax und Drittlieferanten sind berechtigt, an den Produkten, Dienstleistungen, Serviceprogrammen, Preisen und sonstigen auf den Trax Internet-Seiten veröffentlichten Angaben jederzeit Verbesserungen und/oder Veränderungen vorzunehmen. Die Trax Websites werden in regelmäßigen Abständen verändert.

14. Wirksamkeit
Falls nach einem geltenden Gesetz oder einer Verordnung eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen in irgendeiner Hinsicht ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig oder verboten sein sollten oder sie nach einem geltenden Recht oder Verordnung einer Gerichtsbarkeit, eines Landes oder in Bezug auf einen bestimmten Personenkreis ganz oder teilweise für rechtswidrig befunden werden, so sind solche Bestimmungen oder Teile nicht als Bestandteil des Vertrages anzusehen. Die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der betreffenden Bestimmungen wird in Bezug auf diese Gerichtsbarkeit, dieses Land oder diesen Personenkreis davon in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt. Die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Vollstreckbarkeit derartiger Bestimmungen nach den geltenden Gesetzen einer jeden anderen Gerichtsbarkeit, eines jeden anderen Landes oder Personenkreises wird davon in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
15a. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichts-stand in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort 78333 Stockach.
15b. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
15c. Bevorzugt soll vor Klageerhebung ein Mediator hinzugezogen werden.